Ambulanz der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Die Chefärztin der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist neben der Möglichkeit der Behandlung von Privatpatienten durch die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung auf Überweisung eines Gynäkologen ermächtigt.
Leistungsspektrum (Institutsermächtigung)
- Geburtsplanung
- CTG



