Ethikbeirat
Was ist klinische Ethikberatung / Fallbesprechung?
Immer häufiger werden Fragen nach dem Sinn verschiedener medizinischer oder pflegerischer Maßnahmen gestellt. Meistens handelt es sich um Situationen am Lebensanfang oder am Lebensende.
Unterschiedliche Sichtweisen von Patienten, Ärzten, Pflegenden, Angehörigen und anderen Beteiligten können das Verständnis für getroffene Entscheidungen erschweren, und immer wieder fragt man sich:
- Um wessen Willen geht es hier?
- Was will der Patient, was ist in seinem Sinn?
- Wem nützt das?
- Wem schadet das?
- Was dürfen wir?
- Was bringt / kostet es?
Bei diesen Fragestellungen sollen eine gezielte Moderation und Analyse zur Lösung eines ethischen Konflikts im konkreten Behandlungsfall beitragen.
Dabei dient die klinische Ethikberatung / Fallbesprechung nicht dazu, über die Behandlung des Patienten zu urteilen, Behandlungsverantwortung abzunehmen oder zu delegieren bzw. Kommunikationsprobleme innerhalb eines Behandlungsteams zu lösen. Vorab klären wir also mit Ihnen, ob es sich um eine ethische Fragestellung oder vielleicht eher um eine seelsorgerische, zwischenmenschliche oder andere Problematik handelt, die nicht auf diesem Weg geklärt werden kann.
Wer kann klinische Ethikberatung / Fallbesprechungen beantragen?
- Pflegende
- Mitarbeiter aus anderen Arbeitsbereichen
- Patienten und deren Angehörige
Was ist vor einer klinischen Ethikberatung / Fallbesprechung zu klären?
- Was ist das ethische Problem?
- Wer fordert die klinische Ethikberatung / Fallbesprechung an?
- Welcher Termin passt am besten?
- Welche Personen sollen dabei sein?
- An welchem Ort soll die Besprechung stattfinden?
Ablauf einer klinischen Ethikberatung / Fallbesprechung
Sie wenden sich telefonisch oder schriftlich mit Ihrer Fragestellung an ein Mitglied der Arbeitsgruppe Klinische Ethikberatung / Fallbesprechung.
Dieses benachrichtigt aus dem jeweils anderen Partnerhaus die entsprechenden Moderatoren, die dann mit Ihnen die Details und Rahmenbedingungen der Fallbesprechung klären (Ort, Räumlichkeit, Zeitpunkt, Teilnehmende etc.).
In der Regel nehmen zwei Moderatoren an der ethischen Fallbesprechung teil, die auch die Protokollführung übernehmen.
Die Dauer der Fallbesprechung beträgt maximal 60 Minuten.
Der Antragsteller erhält eine Kopie des Protokolls für das Krankenblatt.



