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Ambulanz der Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Die Chefärztin der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist neben der Möglichkeit der Behandlung von Privatpatienten durch die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung auf Überweisung eines Gynäkologen ermächtigt.



Leistungsspektrum (Institutsermächtigung)

  • Geburtsplanung
  • CTG
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